Anzahl der Personen


Conditions générales de ventes

Conditions générales de vente

Überseztung ins Deutsch

Art.1 - Der vorliegende Buchungsvertrag gilt ausschliesslich für die Reservierung der Ferienhäuser, die von den Gîtes de France Côtes d’Armor im Namen der Federation Nationale der Gîtes de France registriert wurden. Falls dieser Vertrag durch dritte Personen oder zwecks Gründe anders als touristisch benutzt wird, ist die Federation Nationale des Gîtes de France auf keinen Fall verantwortlich.

Art.2 - Aufenthaltsdauer : der Kunde schliesst diesen Vertrag für eine bestimmte Dauer ab und hat kein Recht, sich im Gîte aufzuhalten, wenn diese Dauer abgelaufen ist.

Art.3 - Verantwortung : die Reservierungszentrale ist der einzige Gesprächspartner des Kunden und ist für die Erfüllung der Pflichten in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen verantwortlich. Die Reservierungzentrale übernimmt keine Verantwortung für höhere Gewalt, für Umstände, die nicht voraussehbar sind, oder für Umstände, die durch dritte Personen entstehen.

Art.4 - Buchung : die Buchung wird verbindlich , wenn die Reservierungszentrale die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrages (einschliesslich Buchungsgebühr und ggf. Rücktrittskostenversicherung) zusammen mit dem von Kunden unterzeichneten Vertrag rechtzeitig erhalten hat.

Art 5 - Restzahlung : die Restzahlung muss spätestens einen Monat vor Anreisetag eigehen. Falls die Restzahlung nicht rechtzeitig eingegangen ist, wird die Buchung durch die Reservierungszentrale storniert. Letztere ist berechtigt, das Haus erneut zur Vermietung anzubieten.

Art 6 - Spätbuchung : wenn die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag erfolgt, ist der Gesamtbetrag sofort bei der Reservierung zu zahlen.

Art 7 - Buchungsbestätigung : sobald die Gesamtzahlung eingegangen ist, schickt die Reservierungszentrale dem Kunden eine Buchungsbestätigung, die er dem Eigentümer bei der Anreise übergibt.

Art- 8 - Anreise : der Kunde muss am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Zeit anreisen, Sollte er später anreisen, bzw. nicht anreisen muss er den Eigentümer davon informieren, dessen Anschrift und Rufnummer auf den Bestätigungsunterlagen stehen.

Art 9 - Rücktritt durch den Kunden :  : Rücktritt muss der Reservierungzentrale schriftlich (durch Einschreiben) mitgeteilt werden.

a - der Kunde hat die Reiserücktrittskostenversicherung abeschlossen : siehe bitte die beigefügten Versicherungsunterlagen.

b - der Kunde hat keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, entstehen dann folgende Stornkosten :

Bei einem Rücktritt von mehr als 30 Tage bis zum 21. Tage vor Mietbeginn : 25% des Mietspreises.

Bei einem Rücktritt zwischen dem 20. Tag und den 8. Tag vor Mietbeginn : 50% des Mietpreises.

Bei einem Rücktritt zwischen dem 7. Tag und den 2. Tag vor Mietbeginn : 75% des Mietpreises.

Bei einem Rücktritt von weniger als 2 Tage vor Mietbeginn : keine Kostenerstattung.

Art.10 - Änderung eines wesentlichen Vertragsbestandteiles : bei Änderung eines wesentlichen Vertragsbestandteiles durch die Reservierungszentrale muss diese, den Kunden durch Einschreiben mit Rückschein informieren. Der Kunde darf :

. entweder den Vertrag stornieren und bekommt dann sofort den gezahlten Mietbetrag zurück.

. oder die Vertragsänderung bzw. den vom Verkäufer vorgeschlagenen Ersatz akzeptieren. Eine schriftliche

Vertragsänderung muss von beiden Seiten unterzeichnet werden.

Jede Preisverminderung wird aus dem ggf. noch zu zahlenden Betrag abgezogen oder der Kunde bekommt den zu viel erhobenen Betrag vor Anreise zurück.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Art.11 – Stornierung durch den Verkäufer : wenn die Reservierungszentrale den Vertrag kündigt, muss sie den Kunden durch Einschreiben mit Rückschein davon informieren. Der Kunde bekommt den vollen gezahlten Mietbetrag unverzüglich zurück. Zuzüglich bekommt er eine Entschädigung, die Mindestens den Stornkosten entspricht, die der Kunde hätte zahlen müssen, wenn er selbst storniert hätte. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde ein durch die Reservierungszentrale vorgeschlagenes Ersatzobjekt akzeptiert hat.

Art 12 – Mangelhaftung : ist die Leistung nicht vertragsgemäss, was ein bedeutender Teil des Preises ausmacht, kann die Reservierungszentrale durch ein gleichwertiges Ersatzobjekt Nacherfüllung leisten. Die Reservierungszentrale bezahlt den eventuellen Preisunterschied. Sollte der Preis des Ersatzobjekts niedriger sein, als der des ursprünglichen Objekts, wird dem Kunden der Preisunterschied zurückerstattet. Falls der Verkäufer kein gleichwertiges Ersatzobjekt, oder der Kunde dieses aus gültigen Gründen verweigert, schuldet der Verkäufer dem Kunden ein auf der Basis einer Kündigung durch den Verkäufer berechnetes entgelt.

Art 13 – Abbruch des Aufenthaltes : im Fall eines Abbruches des Aufenthaltes erfolgt keine Rückkerstattung, es sei denn der Abbruchsgrund ist in den Bedingungen der Reiserücktrittskostenversicherung vorgesehen, wenn abgeschlossen.

Art- 14 – Personenzahl : Der Vertrag ist für eine bestimmte Personenzahl abgeschlossen. Die für das Ferienhaus angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Überzählige Personen kann der Besitzer zurückweisen. Ensteht daraus eine Änderung oder gar ein Abbruch des Vertrags, dann gilt dies als durch den Kunden verursacht.

Art-15 – Haustiere : Im Vertrag steht ausdrücklich, ob ein Haustier erlaubt ist oder nicht. Wenn der Kunde ein nicht erlaubtes Haustier mitbringt, kann der Besitzer die Anreisenden zurückweisen. In solchem Fall erfolgt keine Rückerstattung.

Art 16 – Ersatz des Mieters : der Kunde darf bestimmen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Dritte muss die selben Bedingungen erfüllen wie der Kunde. Der Kunde muss die Reservierungszentrale durch Einschreiben mit Rückschein bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn davon informieren. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde mit dem Dritten als Gesamtschuldner für die Restzahlung und für die durch den Eintritt des Dritten eventuell entstehenden Mehrkosten. Der Dritte bezahlt den Selbstkostenpreis.

Art-17 – Haftung : der Kunde haftet für alle Schäden, die er verursacht hat. Er is verpflichtet, eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Art- 18Ferienobjekt – An – und Abnahme : Der Kunde verpflichtet sich, das Objekt ordentlich und respektvoll zu behandeln. Er ist auch dazu verpflichtet, das Haus während des Aufenthaltes sowie bei Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu halten und hinterlassen. Die Endreinigung kann der Eigentümer gegen Bezahlung übernehmen.

Art-19 – Kaution  : die Kaution, deren Betrag in der Haus-beschreibung steht, ist bei Anreise zu hinterlegen. Die Rückzahlung erfolgt bei Abreise, nach der Wohnungsabnahne, unter Abzug von eventuellem Schadenersatz. Im Fall einer verfrühten Abreise (d.h vor 10 Uhr vormittags), die die Wohnungsabnahme am Abreisetag verhindert, erfolgt die Rückzahlung binnen einer Woche.

Art-20 – Nebenkosten : bei der Abreise bezahlt der Kunde die im Preis nicht inbegriffenen Nebenkosten. Diese werden aus der in der Beschreibung vermerkten Basis berechnet.

Art- 21 – Streifall : eventuelle Mängelansprüche muss der Kunde der Reservierungszentrale innerhalb von 3 Tagen ab Anreisetag melden. Weiter Beanstandungen müssen schriftlich möglichst schnell mitgeteilt werden. Sollen sich der Käufer und die Reservierungszentrale nicht einigen, können sie den Streit an die Fédération Nationale des Gîtes de France weiterleiten.

FÉDÉRATION NATIONALE DES GÎTES DE FRANCE